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§ 6 (Mitgliedsbeitrag) Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Zur Erhebung der Mitgliedsbeitrags ist eine § 7 (Geschäftsjahr) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 8 (Organe des Vereins) Die Organe des Vereins sind: |
(1) |
Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 8 Tage vor der Versammlung mit Angabe von Zeitpunkt, Örtlichkeit und Tagesordnung. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das sein 14. Lebensjahr vollendet hat. |
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a) |
der 1. Vorsitzende |
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a) |
die Wahl der Vorstandschaft, |
(4) |
Beschlüsse über Satzungsänderungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Der Beschluß über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder. |
(1) Die Vorstandschaft besteht aus |
(2) |
Die Sitzungen der Vorstandschaft erfolgen jeweils nach mündlicher Vereinbarung. |
Vereinssatzung des TSV 1860 München-Fanclub’s Bad Reichenhall Seite -2-
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a) |
dem 1. Vorsitzenden |